Der vom Bundespräsidenten genehmigte geänderte
Anhang I zum Übereinkommen betreffend grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen (
gefährliche Stoffe zum Zweck der Bestimmung gefährlicher Tätigkeiten) ist mit
19. 3. 2008 in Kraft getreten. Die Änderung des Übereinkommens wurde in
BGBl III 2010/14 (ausgegeben am 11. 2. 2010) kundgemacht.