a) AltlastensanierungsG
Wesentlicher Inhalt der Novelle ist eine Anhebung der Altlastenbeiträge ab 1. 1. 2012 entsprechend der Inflation, die Schaffung der Möglichkeit Beitragsanmeldungen elektronisch einzubringen, eine teilweise Einschränkung der Zweckbindungfür die Jahre 2011 bis 2014 und die Aufrechterhaltung der Möglichkeit, im Jahr 2011 Altlastenbeiträge für die (Vor-)Finanzierung von Ersatzvornahmen und Sofortmaßnahmen betreffend Altlasten und illegale Abfalllagerungen bzw -ablagerungen zu verwenden.
b) EZG§ 13 Abs 5 EZG sieht vor, dass der BMLFUW für neue Marktteilnehmer nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren budgetären Mittel Emissionszertifikate ankauft und diese den Anlageninhabern kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Zuteilung aus der Reserve erfolgt mit Bescheid des BMLFUW. Die Zuteilungsverordnung enthält nähere Regelungen über die Vergabe dieser Emissionszertifikate. Die vorliegende Novelle soll die Möglichkeit eröffnen, ab dem Stichtag 1. 1. 2011 einen Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 bei der Berechnung der Zuteilung für neue Marktteilnehmer anzuwenden.
c) UFGDas Institut für Wassergüte des Bundesamts für Wasserwirtschaft soll aufgelöst werden, das Personal teilweise samt reduzierten Kernaufgaben in die Sektion VII der Zentralstelle des BMLFUW eingegliedert werden. Weiteres Personal des Instituts wird in anderen Sektionen des Ressorts Verwendung finden.
e) AgrarkontrollGZur Sicherstellung einer effizienten Kontrolle unter Nutzung von Synergieeffekten soll es zu einer Bündelung von Kontrollaufgaben im landwirtschaftlichen Bereich kommen. Die bisher gemäß der Kraftstoffverordnung 1999 durchgeführten Kontrollaufgaben sollen nunmehr an die AMA übertragen und die bisher von der UBA-GmbH im Auftrag des BMLFUW wahrgenommene Kontrolle von Treibstoffen gemäß der Kraftstoffverordnung von der AMA wahrgenommen werden. Weiters soll eine Ermächtigung der AMA geschaffen werden, für die Durchführung der Aufgaben eine Tochtergesellschaft zu errichten. Die Gesellschaft sollte in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden.
Die angesprochenen Änderungen sollen überwiegend mit 1. 1. 2011 in Kraft treten.