Der EuGH hat mit Urteil v 28. 7. 2011 (
Rs C 548/10) ausgesprochen, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus der RL 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen hat, da es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der RL nachzukommen.