Mit der
Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl L 197 vom 24.07.2012, 38) hat der EU-Gesetzgeber den Rechtsrahmen für die Sammlung, Behandlung und den sonstigen Umgang von Elektroaltgeräten neu gefasst und ersetzt die bisher geltende Richtlinie (2002/96/EG).
Erwähnenswert sind unter anderem folgende Neuerungen:
- neue Meldeverpflichtungen für Behandlungsanlagen;
- geringere Anzahl an Ausnahmen für Geräteteile;
- weitere Bürokratisierung von Verbringungen (weitere Nachweise erforderlich);
- kompliziertere Berechnungsmethode für die Verwertungsquote, gleichzeitig aber Berücksichtigung von Wiederverwendungen von Elektroaltgeräten;
Die Richtlinie tritt mit 13.08.2012 in Kraft, die Umsetzungsfrist läuft für die Mitgliedstaaten bis zum 14.02.2014.