Mit
BGBl II 397/2012 hat der BMLFUW eine Verordnung zur Änderung der
Elektroaltgeräte-Verordnung erlassen, die den Anwendungsbereich ausweitet. Nunmehr gelten die Bestimmungen insbesondere über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten auch für folgende Geräte:
- Leuchten für private Haushalte und elektrische Glühlampen
- medizinische Geräte
- In-vitro-Diagnostika
- industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- sonstige nicht näher aufgezählte Elektro- und Elektronikgeräte (neue 11. Kategorie)
Diese Erweiterung des Anwendungsbereiches und weitere Änderungen (Erweiterung der Begriffsbestimmungen, neue Anhänge 2 bis 2b und Regelungen über die Marktüberwachung sowie die Konformitätsvermutung und -kennzeichnung) gehen auf die
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) zurück, die bis 02.01.2013 umzusetzen ist (Art 25).
Die Änderungen der EAG-VO treten folgedessen mit 01.01.2013 in Kraft (§ 28 Abs 10).