?Vor kurzem hat das BMWFW einen Entwurf für eine 2. GenehmigungsfreistellungsV in Begutachtung versandt. Der Entwurf, gestützt auf § 74 Abs 7 GewO, sieht die Genehmigungsfreistellung von gewerblichen Betriebsanlagen betreffend Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- und Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien und Schuhservice sowie Fotografenbetriebe vor.
?Die Frist zur Begutachtung endet am
23. März 2015.
Weiterführende Informationen