Klimaklage gegen Shell erfolgreich
Aufgrund des erstinstanzlichen – vorläufig vollstreckbaren – Urteils des Bezirksgerichts Den Haag muss der Ölkonzern Shell das jährliche Gesamtvolumen all seiner CO2-Emissionen in die Atmosphäre so weit begrenzen, dass diese bis Ende 2030 um mindestens netto 45 % – bezogen auf das Niveau von 2019 – reduziert sind.
27.05.2021
Irla Fock, Nikolaus Handig