VwGH hebelt Beschwerdebeschränkung für Umweltorganisationen in NÖ aus
Das Land Niederösterreich war das erste Bundesland, das in seinem Naturschutzgesetz im Frühjahr 2019 eine Beteiligung von Umweltorganisationen eingeführt hat. Verbunden wurde diese Neuregelung mit einer Übergangsvorschrift (§ 38 Abs 10 und 11 NÖ NSchG idF LGBl Nr. 26/2019), die sicherstellen sollte, dass Altbescheide, die mehr als ein Jahr vor Inkrafttreten der Novelle erlassen und rechtskräftig geworden waren, bestandfest sind. Nun sind die lang erwarteten Entscheidungen des VwGH zu „nachträglichen Beschwerden“ von Umweltorganisationen ergangen.
18.03.2021
Berger, Wolfgang