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Änderung der Abfallverbringungsverordnung für Nicht-OECD-Länder

Mit einer im ABl L 181 vom 09.07.2011, S 22, kundgemachten Verordnung und der Begründung, dass der Kommission neue Informationen betreffend Bosnien und Herzegowina wie auch Malaysia vorliegen würden, ist die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29.11.2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt, geändert worden. Damit werden für Abfallverbringungen nach Bosnien und Herzegowina sowie Malaysia die durchzuführenden Verfahren (Verbot, vorherige schriftliche Notifizierung nach der VO EG 1013/2006 [Abfallverbringungsverordnung], keine Kontrolle im Empfängerstaat, bestimmte Kontrollverfahren im Empfängerstaat) geändert.\ \ Die Änderungsverordnung tritt am 23.07.2011 in Kraft.

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