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Die Europäische Kommission hat mit Verordnung (EU) Nr. 674/2012 vom 23. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr bestimmter Abfälle zum Zwecke der Verwertung in bestimmte Nicht-OECD-Staaten (ABl L 196 vom 24.07.2012, 12) den Anhang der VO 1418/2007 durchgreifend geändert. Insgesamt für knapp 50 Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt, in die aber dennoch grün gelistete Abfälle exportiert werden sollen, sind die Einträge geändert und somit „neu“ definiert worden, welche Abfälle zur Verwertung verbracht werden dürfen. Auch haben diese Einträge Auswirkungen auf die Frage, welche Verfahren und Kontrollverfahren durchzuführen sind.\
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Die Verordnung tritt 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung, somit am 07.08.2012 in Kraft.\
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