Vor diesem Hintergrund rückt eine Ausnahme von der Einspeisepflicht in das öffentliche Stromnetz in den Fokus: Die Direktleitungen. Erzeuger können so die Abnehmer direkt versorgen, was die Netze entlasten und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Energien mobilisieren kann. Aber Achtung: Der Ausnahme für Direktleitungen sind enge Grenzen gesetzt, bei deren Nichtvorliegen aufgrund eines Eingriffs in die Konzession des Verteilernetzbetreibers Verwaltungsstrafen und andere negative Konsequenzen drohen.
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