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Ökostrom-Einspeisetarife für 2014 und 2015

Mit zwei Verordnungen werden die Einspeisetarife für die nächsten zwei Jahre vom Wirtschaftsminister festgelegt:\\

  1. Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) geändert wird

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  1. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2014 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2014)

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