Risiko Grundeigentum\ Haftungsfallen beim Grunderwerb im Wasser- und Abfallrecht\ 20. November 2013\ Bundesamtsgebäude | 1030 Wien, Radetzkystraße 2\ \ Inhalt der Veranstaltung:\ Liegenschaftseigentümer sind mit einer Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl zivilrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Natur konfrontiert. Besonders praxisrelevant sind dabei etwaige Haftungsfragen.\ In diesem Seminar soll erörtert werden, welche Pflichten sich aus der Wegehalter- und Bauwerkehaftung ergeben können. Auch werden Servituten wie Wege- und Leitungsrechte sowie deren Ersitzung wie auch deren Verlust durch gutgläubigen Eigentumserwerb thematisiert.\ Außerdem wird erläutert, wie eine Liegenschaft in richtiger Weise übertragen werden sollte, um späteren Haftungsansprüchen vorzubeugen. Im öffentlich-rechtlichen Teil des Seminars wird unter anderem die Frage behandelt, wer zur Haftung für Grundwasser- und Bodenverunreinigungen verpflichtet ist. Obliegt diese dem Verursacher oder dem Liegenschaftseigentümer? Außerdem werden allfällige Räumungs- und Beseitigungsaufträge durch die Behörde angesprochen: Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen den Betroffenen offen, wenn sie mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden sind?\ Diesen und weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Grundeigentum stellen, widmet sich das halbtägige ÖWAV-Seminar „Risiko Grundeigentum“. Neben der Vermittlung von fundiertem Grundlagenwissen wird auch den aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen. Im Rahmen der Diskussionszeiten bietet sich überdies die Gelegenheit, allfällige Fragen direkt mit den Vortragenden zu besprechen.\ \ Programm >>>\ \ Informationen und Anmeldung: ÖWAV, Martin Waschak, Tel. +43-1-535 57 20-75, waschak@oewav.at, www.oewav.at
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