Mit Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (BGBl I 201/2013 vom 15.10.2013) sind umfangreiche Fördermaßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes kundgemacht worden.\ \ Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien ist die Absicht des Bundes und der genannten Bundesländer aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen. Dabei wir auf die „Vorgängervereinbarung“ BGBl II 67/2007 aufgebaut.\ \ Bund und die genannten Länder verpflichten sich nun, die zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen im Zeitraum 2017 bis 2023 durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 148/1985, zu fördern. Die geplanten Projekte und dazugehörigen Studien, auf deren Grundlage diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, sind aus der Anlage 1 zu der Vereinbarung ersichtlich.\ \ Die Kosten werden solcherart aufgeteilt, dass der Bund 50 %, das betroffene Bundesland 30 % und der jeweilige Antragsteller 20 % zu tragen hat. Die Vereinbarung ist seit 05.10.2013 in Kraft.\ \
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