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Vor kurzem wurde die V des BMLFUW, mit der die AEV Gerberei geändert wird, im BGBl II 2014/329, ausgegeben am 3. 12. 2014, kundgemacht.
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Bei der Novellierung handelt es sich um die Anpassung an die BVT-Schlussfolgerungen für die Lederindustrie im Rahmen der RL 2010/75/EU über Industrieemissionen („IE-RL“). Die „BVT-Schlussfolgerungen“ basieren auf der IE-RL und beschreiben die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Emissionsminderung in Industrieanlagen, die der IE-RL unterliegen. Die BVT-Schlussfolgerungen für die Lederindustrie gelten für die folgenden Tätigkeiten (Anhang I Pkt 6.3 und 6.11 der IE-RL):
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6.3 Gerben von Häuten und Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag; 6.11 Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die RL 91/271/EWG fällt und von einer unter 6.3 fallenden Anlage eingeleitet wird.
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Die Novelle tritt mit 4. 12. 2014 in Kraft.
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