top of page

Aktuelle Judikatur BVwG zum UVP-G

1.) DKW Voitsberg III – Feststellungsverfahren

\

Erkenntnis vom 12.12.2014, GZ: W193 2003045-1/10E

\

Aufhebung des negativen Feststellungsbescheides der Stmk LReg infolge Zurückziehung des Feststellungsantrages durch den Antragsteller im Rechtsmittelverfahren; Einstellung des Verfahrens.

\

2.) Spange Götzendorf/Umfahrung Landesstraße B60

\

Erkenntnis vom 26.11.2014, GZ: W102 2000176-1/23E

\

Grundsätzliche Erwägungen des BVwG zur SchIV sowie zum Thema Lärmimmissionen bei Schienenvorhaben; Ausführungen zum sachlichen und räumlichen Zusammenhang des Ausbaus der Südbahnstrecke und der 3. Landepiste Wien Schwechat.

\

3.) Windpark Kuchalm – Feststellungsverfahren

\ Beschluss vom 13.11.2014, GZ W193 2008108-1/5E\

Erstinstanzliches Ermittlungsverfahren mangelhaft, deswegen Aufhebung des erstinstanzlichen Feststellungsbescheids; ausführliche Interpretation der Z 46 Anh I UVP-G (Rodung), wenngleich in der Sache nicht gänzlich überzeugend (keine vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellem Schrifttum). Der Begriff Rodung entspreche jenem des ForstG; angeblich spreche die UVP-RL von „Rodung als Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart“… Dabei kommt der Begriff „Rodung“ in der UVP-RL kein einziges Mal vor. Unklar bleibt zudem, warum die Mitgliedstaaten ohne Weiteres zu „weiter gehende[n] Umsetzungen im Sinne einer Schutzverstärkung“ berechtigt sein sollen.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
bottom of page