Aktuelle Judikatur BVwG zum UVP-G
1.) DKW Voitsberg III – Feststellungsverfahren
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Erkenntnis vom 12.12.2014, GZ: W193 2003045-1/10E
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Aufhebung des negativen Feststellungsbescheides der Stmk LReg infolge Zurückziehung des Feststellungsantrages durch den Antragsteller im Rechtsmittelverfahren; Einstellung des Verfahrens.
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2.) Spange Götzendorf/Umfahrung Landesstraße B60
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Erkenntnis vom 26.11.2014, GZ: W102 2000176-1/23E
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Grundsätzliche Erwägungen des BVwG zur SchIV sowie zum Thema Lärmimmissionen bei Schienenvorhaben; Ausführungen zum sachlichen und räumlichen Zusammenhang des Ausbaus der Südbahnstrecke und der 3. Landepiste Wien Schwechat.
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3.) Windpark Kuchalm – Feststellungsverfahren
\ Beschluss vom 13.11.2014, GZ W193 2008108-1/5E\
Erstinstanzliches Ermittlungsverfahren mangelhaft, deswegen Aufhebung des erstinstanzlichen Feststellungsbescheids; ausführliche Interpretation der Z 46 Anh I UVP-G (Rodung), wenngleich in der Sache nicht gänzlich überzeugend (keine vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellem Schrifttum). Der Begriff Rodung entspreche jenem des ForstG; angeblich spreche die UVP-RL von „Rodung als Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart“… Dabei kommt der Begriff „Rodung“ in der UVP-RL kein einziges Mal vor. Unklar bleibt zudem, warum die Mitgliedstaaten ohne Weiteres zu „weiter gehende[n] Umsetzungen im Sinne einer Schutzverstärkung“ berechtigt sein sollen.