1.) VwGH 13.06.2012, 2010/06/0091: Sbg BauTG.\ \ Abweisung einer Beschwerde gegen die Errichtung einer Futtermauer entlang einer gemeinsamen Grundgrenze. Vom Beschwerdeführer geltend gemachte Immissionsbelastung wird nicht vom Bauvorhaben, sondern durch den Höhenunterschied der Grundstücke verursacht. Die (auch bereits zuvor) bestehende Möglichkeit, dass Autos vom Nachbargrundstück abrutschen, stellt keine durch die Stützmauer hervorgerufene Gefahr dar. Nachbarn kommen bzgl „Geländer und Brüstungen“ iSd § 16 Sbg BauTG keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.\ \ 2.) VwGH 13.06.2012, 2010/06/0248: Sbg ROG 1998.\ \ Abweisung einer Beschwerde gegen das Versagen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Kennzeichnung eines Grundstücks als Lücke nach § 46 Abs 16 Sbg ROG 1998 ist dann zulässig, wenn es zu keiner weiteren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kommt; dies ist nicht anhand des konkreten Vorhabens, sondern in allgemeiner Form zu beurteilen. Das Kriterium „weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ ist nicht iSd naturschutzgesetzlichen Bestimmungen zu verstehen.\ \ 3.) VwGH 14.06.2012, 2008/10/0343: Sbg NSchG.\ \ Nichterteilung einer nachträglichen Bewilligung zur Belassung eines bereits errichteten Triebweges im Nationalpark Hohe Tauern und Auftrag zum Rückbau. Behördliche Manuduktionspflicht nach § 13a AVG reicht nicht so weit, dass die Partei zur Stellung gewisser Anträge anzuleiten ist. Bescheid ist hinreichend bestimmt, wenn der Inhalt dem Bescheidadressaten zumindest unter Zuziehung von Fachleuten objektiv eindeutig erkennbar ist. Für einen Wiederherstellungsauftrag nach § 46 Abs 1 Sbg NSchG ist lediglich auf die Abweichung der Ausführung des Weges vom Bewilligungskonsens abzustellen und somit der Umstand irrelevant, ob von einem Befahren des Weges mit Kfz Gefahren ausgehen.\ \ 4.) VwGH 14.06.2012, 2009/10/0161, Bgld Natur- und LandschaftspflegeG.\ \ Entfernung widerrechtlich errichteter Hochsitze in Form von Metallgerüsten nach dem Bgld Natur- und LandschaftspflegeG. Bei der Auslegung welche Hochstände „üblicherweise“ zur rechtmäßigen Ausübung der Jagd erforderlich sind, kommt es auf die vorherrschenden faktischen Gepflogenheiten der Errichtung der Hochsitze und Ansitze an. Dies kann durch Heranziehung eines Sachverständigen erhoben werden.\ \ 5.) VwGH 14.06.2012, 2010/10/0243: Sbg NationalparkG. Abweisung einer Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft Salzburg gegen eine nationalparkrechtliche Bewilligung für den Neubau eines Viehtriebweges im Nationalpark Hohe Tauern. Für die Versagung einer Bewilligung nach § 8 Sbg NationalparkG kommen nur solche Maßnahmen in Betracht, die geeignet sind, einen erheblich nachteiligen Einfluss auf die Ziele des Gesetzes auszuüben.\ \ 6.) VfGH 27.06.2012, V 30/11: Sbg BioabfallV. Zurückweisung des Individualantrags eines Abfallbeseitigungsunternehmers gegen die Salzburger Bioabfallverordnung 2010. Antragsteller begehrt Aufhebung von Teilen der V betreffend der Zuordnung von Küchenabfällen und Speiseresten einschließlich des Spültanks zur Kategorie „Biomüll“. Beschwerde unzulässig, da der Antragsteller nur von einer wirtschaftlichen Reflexwirkung und somit nicht unmittelbar betroffen ist. Darüber hinaus wäre im gegenständlichen Fall ein allfälliger Eingriff in die Rechte des Antragstellers nicht durch die Sbg BioabfallV 2010, sondern durch die – nicht angefochtene – Abfuhrordnung der Gemeinden bewirkt.
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