1.) VwGH 26.06.2012, 2010/07/0214: WRG. \ \ Auflösung einer stillgelegten Kläranlage. Im Erlöschungsverfahren bzgl eines Wasserbenutzungsrechts hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensfalles; sonstige Personen, wie etwa andere Wasserberechtigte oder Anrainer, können nur die Beeinträchtigung ihrer Rechte unter dem Gesichtspunkt von Erlöschensvorkehrungen geltend machen. Präklusion des Bf nach nicht erwiesener (mündlicher) Fristverlängerung. Die Rückübereignung nach § 70 Abs 2 WRG hat in jenem Zustand zu erfolgen, in dem sich die Grundfläche nach Durchführung letztmaliger Vorkehrungen befindet; eine Rückgängigmachung sämtlicher gesetzter Maßnahmen ist nicht gesetzlich vorgesehen.\ \ 2.) VwGH 29.06.2012, 2012/02/0022: TierschutzG.\ \ Wegnahme von Rindern und Unterbringung bei einem Verwahrer wegen angeblich mangelhafter Tierhaltung. Bescheid wegen rechtsgrundloser Auswechslung der Parteien im Vorstellungsverfahren rechtswidrig.
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