1.) VwGH 26.1.2012, 2008/07/0026: WRG. Keine bloß geringe Gefahr für das Grundwasser durch Bestand und Betrieb eines Lagertanks. Bf gilt als Anlagenbetreiber aufgrund mehrjähriger Verfügungsmacht. Reinheit des Grundwassers erfordert im Falle einer Verunreinigung rasche Sanierung. Wirtschaftliche Erwägungen spielen dabei keine Rolle. Beim Sachverständigen-Augenschein muss die Partei nicht beigezogen werden.\ \ 2.) VwGH 26.1.2012, 2010/07/0123: WRG. Keine Parteistellung des Fischereiberechtigten bei der Trockenlegung eines Bachs. Beseitigung von Abflusshindernissen ist kein „Vorhaben“ iSd WRG.\ \ 3.) VwGH 26.1.2012, 2010/07/0148: WRG. Verlegung von Wasserleitungen durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Widerspruch gegen SV-Gutachten auf wissenschaftlicher Ebene ist nur mit Gegengutachten möglich. Vorteile überwiegen Nachteile der Zwangsrechtseinräumung, weil unabhängig davon, ob die Versorgungsleitung im Bereich des Bankettes oder im asphaltierten Bereich der Bundesstraße errichtet werde, die baulichen Erschwernisse und finanziellen Mehrkosten zu erwarten sind.\ \ 4.) VwGH 26.01.2012, 2010/07/0181: WRG. Wasserrechtliche Bewilligung für befestigte Steganlage. Öffentliches Interesse kann durch Beeinträchtigung des ökologischen Zustands gefährdet sein. Anlage wäre Ursache für Beschattung und Gefahr für den niedrigen Fischbestand\ \ 5.) VwGH 26.01.2012, 2011/07/0112: WRG. Auftrag zur Beseitigung einer artesischen Brunnenanlage. Nachholen unterlassener Arbeiten als Alternative zur Beseitigung der Anlage nur, wenn eine Verpflichtung zur Durchführung der Arbeit besteht. Gesetzmäßiger Zustand nicht durch gelinderes Mittel zu erreichen.
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