VwGH 24.09.2015, 2012/07/0083 Relevante Norm: WRG; Im Zusammenhang mit einer befristeten wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung von Produktionsabwässern, Kühlwässern und mineralölkontaminierte Oberflächenwässern in den Ossiacher Seebach: Im konkreten Fall sah der Gerichtshof keine ausreichende Begründung, warum das Einhalten von nach § 33b Abs 3 WRG verordneten Emissionswerten mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand technisch nicht möglich sei. Eine Bewilligungsdauer von zehn Jahren sei zudem keine „kurze Befristung“. VwGH 24.09.2015, 2013/07/0091 Relevante Norm: AlsaG; Bezüglich der bescheidmäßigen Feststellung der Abfallkategorie für auf einer Deponie abgelagerten Kalkabraum sowie Kalkstein: Der Begriff „mineralische Baurestmassen“ umfasst nicht den im Zuge der Zuckergewinnung in Folge eines chemischen Vorgangs entstehenden Kalkabraum bzw Kalkstein. Darüber hinaus monierte der VwGH die mangelnde Auseinandersetzung der Behörde mit den übrigen Voraussetzungen für die Zuordnung zur Beitragskategorie. VwGH 24.09.2015, 2013/07/0098 Relevante Norm: AlsaG; Zur bescheidmäßigen Feststellung, dass die ggst für Geländeanpassungen (Straßenunterbau) verwendeten Recyclingmaterialien Abfälle darstellen: Der Gerichtshof stellte klar, dass die Beitragsfreiheit gem § 3 Abs 1 Z 6 AlsaG eine bereits im Zeitpunkt der Verwendung durchgeführten Qualitätssicherung voraussetzt, die nicht durch nachträgliche Untersuchungen und Analysen ersetzt werden können. VwGH 24.09.2015, 2013/07/0113 Relevante Norm: AlsaG; Im Zusammenhang mit der bescheidmäßige Feststellung, dass die ggst zur Errichtung einer Zufahrtsstraße recycelten Baurestmassen nicht dem Altlastenbeitrag unterliegen und das Aufbringen dieser Baurestmassen keine beitragspflichtige Tätigkeit iSd AlsaG darstellt: Im konkreten Fall traf die Behörde laut VwGH keine hinreichenden Feststellungen zur Frage, ob bereits im Zeitpunkt der Verwendung des Recyclingmaterials ein für die Ausnahme von mineralischen Baurestmassen von der Beitragspflicht notwendiges Qualitätssicherungssystem bestand. VwGH 24.09.2015, 2013/07/0129 Relevante Norm: AlsaG; Bezüglich der bescheidmäßigen Feststellung, dass die in den Abfallverbrennungsanlagen der Bf behandelten Abfälle dem Altlastenbeitrag unterliegen und die in den Abfällen enthaltenen Metalle und Metallanteile, die in der Folge aus den Verbrennungsrückständen zum Zweck der stofflichen Verwertung (Recycling) zurückgewonnen würden, nicht bei der Ermittlung des Altlastenbeitrags herausgerechnet werden dürften: Der Gerichtshof stellte klar, dass § 3 Abs 1 Z 2 AlsaG den Abfall, der am Beginn des Behandlungsvorganges steht und in eine Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage eingebracht wird, erfasst nicht jedoch das Ergebnis des Verbrennungsprozesses. VwGH 24.09.2015, Ro 2015/07/0010 Relevante Norm AlsaG; Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Feststellung, dass das ggst Abfallgemisch mit hohem biogenen Anteil von der Beitragspflicht ausgenommen ist: Der Abfall ist laut VwGH einzig derjenigen Schlüsselnummer zuzuordnen, die ihn am besten umschreibt. Es ist dabei die konkretest mögliche Bezeichnung zu wählen. Auf die Frage der theoretischen Trennbarkeit in einzelne Bestandteile komme es dabei nicht an, weshalb biogene Abfallbestandteile nicht herauszurechnen sind.
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