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Aktuelle Judikatur mit Umweltrechtsbezug in Leitsätzen

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Relevante Norm: ForstG;\ Zum Begriff der Schutzhütte: Das LVwG NÖ hielt fest, dass unter einer Schutzhütte nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Hütte oder ein Haus in ansonsten unbebautem Gebiet, welche zum Schutz vor Unwettern sowie als Übernachtungsmöglichkeit und als Stützpunkt dient und hauptsächlich für Wanderer und Bergsteiger errichtet ist, verstanden wird. Der Begriff der Schutzhütte im ForstG ist laut dem LVwG NÖ wie der gleichlautende Begriff in der GewO zu verstehen, welche unter Schutzhütten insb Schutzhütten alpiner Vereine, die vor allem auf die Bedürfnisse von Bergsteigern abgestellt sind, versteht. Demnach sei klargestellt, dass es im Fall einer Schutzhütte nicht unvereinbar ist, sonst dem konzessionierten Gastgewerbe vorbehaltene Leistungen zu erbringen – somit eine Schutzhütte zu betreiben – und es sich dabei um keine spezifische Betriebsart des Gastgewerbes handelt.

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Relevante Normen: AWG; VStG;\ Bezüglich möglicher Verwaltungsübertretungen nach dem AWG: Die Nichtbefolgung der in § 61 Abs 1 AWG normierten Anzeigepflicht und die Einbringung von Abfällen in die Deponie ohne Abwarten der behördlichen Überprüfung bzw ohne Behebung der bei der behördlichen Überprüfung wahrgenommenen Mängel (also entgegen § 63 Abs 1 AWG) werden vom LVwG NÖ als zwei Verwaltungsübertretungen qualifiziert, für welche gem § 22 Abs 1 VStG die Strafen nebeneinander zu verhängen sind.

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Relevante Norm: AWG;\ Hinsichtlich dem Begriff der Duldung von Lagerungen oder Ablagerungen iSd § 74 Abs 2 AWG: Diese liegt gemäß dem LVwG nicht nur dann vor, wenn sich aus dem Verhalten des Grundstückseigentümers schlüssig ableiten lässt, dass er den Handlungen zugestimmt hat, weil sonst die Pflicht zur Überwachung seines Grundstücks gegenstandslos wäre. Bereits eine Wortinterpretation des Begriffs „Duldung“ lässt das LVwG zum Ergebnis kommen, dass darunter ein Zulassen und ein Fortbestehenlassen zu verstehen ist. Jedenfalls sei dem Begriff immanent, dass keine aktiven Handlungen zu setzen sind.

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