1) VwGH 21.11.2012, 2008/07/0235\ \ Relevante Normen WasserrechtsG; VVG;\ Anlässlich eines Auftrags zur Wiederherstellung von Rohrdurchlässen für die Entwässerung: Aus der Stellungnahme des Amtssachverständigen gehe nicht hervor, ob die Rohrdurchlässe tatsächlich so freigelegt wurden, dass sie „in funktionsfähiger Weise“ wieder hergestellt wurden. Eine intensive Rücksprache der belangten Behörde mit dem Amtssachverständigen sei unbeachtlich, denn eine mangelhafte Begründung des Bescheids könne nicht durch Ausführungen in der Gegenschrift substituiert werden.\ \ 2) VwGH 21.11.2012, 2010/07/0168\ \ Relevante Norm: WasserrechtsG;\ Im Zusammenhang mit der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Durchführung einer Stauraumräumung: Der Stauraum gilt als bewilligungspflichtige Anlage iSd WRG. Daher hätte sich die belangte Behörde damit auseinandersetzen müssen, ob wegen der geänderten Wehrbetriebsordnung sowie des Einbaus von Buhnensubjektiv-öffentliche Rechte der MP verletzt werden.
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