1) VfGH 20.09.2012, G 37/12 ua\ \ Relevante Normen: AbfallwirtschaftsG; GewO; VStG;\ Laut Gerichtshof besteht – unter Hinweis auf Vorjudikatur – keine Gleichheitswidrigkeit der vorgesehenen Mindestgeldstrafen für gewerbsmäßig Tätige bei bestimmten strafbaren Verstößen gegen das AbfallwirtschaftsG 2002.\ \ 2) VwGH 18.10.2012, 2009/04/0121 \ \ Relevante Norm: MineralrohstoffG;\ Anlässlich der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplans: Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung führt zu keiner Beeinträchtigung der Bescheidqualität. Ein fehlender Hinweis auf eine Beschwerdemöglichkeit bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zieht keine Rechtsfolgen nach sich. Es besteht kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf „öffentliches Interesse am Abbau“.\ \ 3) VwGH 18.10.2012, 2010/04/0086 \ \ Relevante Norm: Tir RaumordnungsG; MineralrohstoffG;\ Die Anforderung an den notwendigen Mindestabstand knüpft gem § 82 Abs 1 Z 2 MineralrohstoffG an die Widmungskategorie an. Zudem ist bei der Genehmigung nach § 116 MinaralrohstoffG nicht auf die im naturschutzrechtlichen Verfahren relevanten Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert Bedacht zu nehmen\ \ 4) VwGH 23.10.2012, 2009/10/0186 \ \ Relevante Norm: ForstG; \ \ Bezüglich der Versagung einer forstrechtlichen Bewilligung zur dauerhaften Rodung: Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rodung. Die hohe Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes wird zudem hervorgehoben. Die fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu den Gutachten wurde durch die iRd Berufung gegebenen Möglichkeit einer Stellungnahme saniert \ \ 5) VwGH 23.10.2012, 2011/10/0191\ \ Relevante Norm: Bgld NaturschutzG;\ Anlässlich einer Beschwerde gegen eine unter Auflagen erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung eines Zu- und Umbaus: Da der Bescheid weder eine verbale Umschreibung des bewilligten Projekts noch einen eindeutigen Verweis auf Pläne enthält und somit nicht genau ersichtlich ist, wofür die naturschutzbehördliche Bewilligung erteilt wurde, liegt eine mangelnde Bestimmtheit des Bescheids vor.\ \ 6) VwGH 12.11.2012, 2011/06/0202 \ \ Relevante Normen: Umweltverträglichkeitsprüfungs-G; AVG;\ Im Zusammenhang mit den Bewilligungen für die Errichtung einer Schnellstraße: Eine Organwalterin, welche als Aufsichtsrätin eine Sorgfaltspflicht gegenüber einer Verfahrenspartei trifft, muss als befangen angesehen werden. Es kann insbesondere im Hinblick auf die Nebenbestimmungen nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere rechtmäßige, für die Bf günstigere Entscheidungsmöglichkeiten gegeben waren.
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