VwGH 26.4.2012, 2011/07/0082: Wasserrecht. Wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb eines Heilquellen- Schongebietes. Eine nicht verbücherte Dienstbarkeit stellt eine bloß obligatorische Nutzungsbefugnis dar und keine iSd § 5 Abs 2 WRG. Dem Bf kommt daher im Verfahren keine Parteistellung zu.\ \ VwGH 26.4.2012, 2010/07/0127: Wasserrecht. Erweiterung einer bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zur Wasserentnahme aus einer weiteren Quelle. Die Aufhebung einer Auflage führt nicht zu einer Erweiterung des wasserrechtlichen Konsenses auf eine weitere Quelle. Der Antrag wurde von der BH zu Recht als Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der bereits bestehenden Anlage angesehen. Fehlende Zustimmung des Grundeigentümers. Für die Einräumung eines Zwangsrechts zur Nutzung der weiteren Quelle mangelt es an der Erforderlichkeit.
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