Der Rat hat am 15. 7. 2013 beschlossen, mehrere MS (ua ROM; CZ) zu ermächtigen, das Protokoll zur Änderung des Wr Übk vom 21. 5. 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden zu ratifizieren oder ihm beizutreten und eine Erklärung über die Anwendung Vorschriften des Unionsrechts abzugeben (B 2013/434/EU).
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