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Anwendungsbereich der EAG-VO ausgeweitet

Mit BGBl II 397/2012 hat der BMLFUW eine Verordnung zur Änderung der Elektroaltgeräte-Verordnung erlassen, die den Anwendungsbereich ausweitet. Nunmehr gelten die Bestimmungen insbesondere über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten auch für folgende Geräte:\\

  1. Leuchten für private Haushalte und elektrische Glühlampen

\

  1. medizinische Geräte

\

  1. In-vitro-Diagnostika

\

  1. industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente

\

  1. sonstige nicht näher aufgezählte Elektro- und Elektronikgeräte (neue 11. Kategorie)

\

\Diese Erweiterung des Anwendungsbereiches und weitere Änderungen (Erweiterung der Begriffsbestimmungen, neue Anhänge 2 bis 2b und Regelungen über die Marktüberwachung sowie die Konformitätsvermutung und -kennzeichnung) gehen auf die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) zurück, die bis 02.01.2013 umzusetzen ist (Art 25).\\Die Änderungen der EAG-VO treten folgedessen mit 01.01.2013 in Kraft (§ 28 Abs 10).

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