top of page

CO2-Reduktion von der Richterbank: Europäische Gerichte forcieren den Klimaschutz

Klimaklagen haben Hochkonjunktur: In zwei aufsehenerregenden Urteilen wurden jüngst Deutschland und der Öl-Multi Shell zur Steigerung ihrer klimabezogenen Ambitionen verpflichtet. Beide Entscheidungen stellen für sich Meilensteine im Bereich der „Climate Litigation“ dar.


Der Schutz künftiger Generationen verlangt einen adäquaten Klimaschutz im Heute. So lässt sich die Grundwertung des Beschlusses des Deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammenfassen, mit welchem das Höchstgericht das deutsche Klimaschutzgesetz (dt. KSG) als in Teilen verfassungswidrig erklärte (Beschluss abrufbar hier).

Aus der Staatszielbestimmung zum Umweltschutz (Art. 20a dt. Grundgesetz) ergebe sich auch eine Verpflichtung zur CO2-Reduktion. Im dt. KSG ist ein Einsparungsziel von minus 55 % bis 2030 (verglichen mit dem CO2-Ausstoß 1990) festgelegt. Für die Zeit nach 2030 werden aber nur vage Vorgaben gemacht. Das zu verfolgende Ziel der Klimaneutralität verlange auch eine längerfristige Perspektive einzunehmen, anderenfalls ein Zustand einzutreten drohe, in dem die nachfolgende Generation die natürlichen Lebensgrundlagen nur zu einem „Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit“ bewahren könne. Eine solche Verschiebung der CO2-Einsparunglast auf nachfolgende Generationen würde jedoch mit deren Freiheitsrechten konfligieren und das dt. KSG mit Verfassungswidrigkeit belasten.

Folglich ist bereits jetzt die Emissionsentwicklung post 2030 mitberücksichtigen und sind die CO2-Einsparungsziele – auch jenes für 2030 – zu evaluieren und (gegebenenfalls: neu) festzulegen. Das BVerfG-Urteil wurde von fast allen Bundestagsparteien positiv aufgenommen. Deutschland will nun die nationalen Klimaziele deutlich hochschrauben: -65 % bis 2030 und Klimaneutralität im Jahr 2045.


Kurze Zeit später wurde ein weiteres – möglicherweise noch wegweisenderes – Klimaurteil gefällt: Ein niederländisches Bezirksgericht hat den dort beheimateten Royal-Dutch-Shell-Konzern dazu verpflichtet, die von ihm zu verantwortenden CO2-Emissionen bis 2030 um 45 % verglichen mit 2019 zu reduzieren (Urteil in Englisch abrufbar hier). Hierbei handelt es sich, soweit ersichtlich, um die erste erfolgreiche Klimaklage gegen ein privates Unternehmen. Im Kern würde Shell, so das Gericht, aufgrund seines konzernweiten „CO2-Fußabdrucks“ (welcher größer als jener von Russland sei) ohne signifikante Einsparungsmaßnahmen seine zivilrechtlichen Sorgfaltspflichten („unwritten standard of due care“) verletzten.

Die Begründung ist naturgemäß fest im niederländischen (Zivil-)Recht verankert, Rückschlüsse auf die österreichische Rechtslage lassen sich mithin kaum ziehen. Deutlich wird aber, dass klimarechtliche Erwägungen zunehmend als Bewertungsfaktor herangezogen werden und Gerichten zur Begründung von weitreichenden Entscheidungen dienen. Auch wenn das Shell-Urteil noch von höheren Instanzen geprüft wird und damit noch aufgehoben oder abgeändert werden kann, steht meines Erachtens fest, dass sich CO2-intensive Unternehmen nun auch aus zivil- und gesellschaftsrechtlichen Gründen verstärkt mit der Dekarbonisierung ihres Geschäftsmodells auseinanderzusetzen haben.


Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Klimaschutz ist Menschenrecht

Der EGMR hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Schweiz verletzt die Menschenrechtskonvention wegen unzureichender klimapolitischer...

Neue Vorgaben gegen Greenwashing

Wer sich wahrheitswidrig Umweltverträglichkeit oder Nachhaltigkeit auf die Fahnen heftet, dem drohen Unterlassungsklagen. Die EU stellt...

Comments


bottom of page