Sowohl das WRG als auch das AWG 2002, neuerdings auch das B-UHG regeln den Umgang mit kontaminierten Liegenschaften – alle jedoch im Detail mit gewissen Unterschieden. Der vorliegende Beitrag analysiert die für die Liegenschaftseigentümerhaftung relevanten Bestimmungen und die dazu ergangene Judikatur und versucht Wege für eine Vereinfachung des Haftungssystems und des Zusammenspielens der unterschiedlichen Normen aufzuzeigen.\ \ Aus gegebenem Anlass darf auf eine Publikation zu diesem Thema hingewiesen werden: Die Haftung des Eigentümers für kontaminierte Liegenschaften – eine Bestandsaufnahme und der Versuch einer Systemvereinfachung
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