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“Dieselfahrverbote” – künstliche Aufregung über ein lange bekanntes System

So, nun hat ein Gericht in Deutschland entschieden, dass Dieselfahrzeuge einen nicht gerade irrelevanten Beitrag zur Minderung der Luftqualität beitragen. Nicht ausgeschlossen sollen – immer unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – auch Fahrverbote nicht sein. Wie auch immer das behördlich kontrolliert und (im Falle des Falles) auch exekutiert werden soll. Der Grundgedanke ist dabei aber ein recht simpler: Je älter die Technologie, desto schädlicher für die Umwelt. Umgekehrt: Je neuer die Technologie, desto besser für die Umwelt bei gleichzeitiger Wahrung all jener Ideale, die der Indiavidualverkehr so gerne für für in Anspruch nimmt, vor allem die uneingeschränkte Mobilität – immer vorausgesetzt, die Hersteller schummeln nicht bei den gesetzlich nahzuweisenden Anforderungen an eine Zulassung.

In den (deutschen) Medien wird teilweise nun ein erschreckendes Bild gezeichnet, wonach viele Fahrzeuge in absehbarer Bälde gar nicht mehr oder nur in einem nicht mehr durchschaubarem Chaos nur in bestimmten Kommunen und in anderen nicht bewegt werden dürfen. Tabellen werden gereicht, welche Fahrzeuge aus welchen Produktionsjahren mit welchen EURO-Normen dies betreffen könnte.

Der Grundgedanke ist dabei aber überhaupt kein neuer. Neu ist, dass nun Kreise betroffen sind, die den Medien offensichtlich Berichte wert sind. Im Bereich der Industrie kennt man nämlich diesen Grundgedanken schon: Eine Industrieanlage muss dem Stand der Technik entsprechen. Dieser entwickelt sich weiter (auch und insbesondere, was das Emissionsverhalten von Industrieanlagen anlangt). Alle paar Jahre (hier sind je nach Rechtsgrundlage Zeiträume zwischen zwei/drei Jahren und rund zehn Jahren denkbar) verlangt die Rechtsordnung von Anlangenbetreibern – mitunter kostspielige – Anpassungen an eben diesen Stand der Technik. Eine Diskussion in diesem Zusammenhang, ob eine “Nachrüstverpflichtung” für die Anlagenhersteller (auf deren Kosten) bestehen könnte oder sollte, ist bislang anders als (zumindest in Deutschland) bei Dieselfahrzeugen nicht wahrnehmbar.

Und nun ist das Auto dran: Aus der ganzen Diskussion ist bislang abzuleiten, dass es hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen vorrangig darum geht, die Nutzung älterer, schadstoffausstoßreicherer KFZ soweit zu regeln, dass diese keinen so großen Beitrag zur Luftqualitätsverschlechterung mehr leisten können. Im Umkehrschluss: Je mehr neuere, modernere, schadstoffausstoßärmere Fahrzeuge bewegt werden, desto geringer der Handlungsbedarf, in den Bereich der Nutzung älterer KFZ reglementierend oder verbietend einzugreifen.

So gesehen ist das natürlich kein neuer Regelungsansatz. Er trifft nun nur eine neue Gruppe an Betroffenen, nämlich die breite Masse der Individualerkehrsnutzer. Wenn nun aber – nur als unreflektierte Arbeitshypothese in den Raum gestellt – der Individualverkehr in der Gesellschaft einen verhältnismäßig ähnlichen Impact auf die Luftqualität hat, wie die Industrie, liegt dann aber nicht genau der Schluss nahe, das in der Industrie bewährte Konzept der Anpassung an den Stand der Technik auch auf eben den Individualverkehr auszurollen?

[Der Autor fährt ein Dieselfahrzeug aus einer Zeit, in der solche Fahrzeuge wider besserer Wissens- und Faktenlage noch als ökologisch vorteilhaft gegenüber benzinbetriebenen Fahrzeugen vermarktet wurden, denkt aber darüber nach, noch vor erreichen des Lebensabends seines Fahrzeuges bei einer Neuanschaffung kein dieselbetriebenes Fahrzeug mehr anzuschaffen.]

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