Vergangene Woche haben sich Rat, Parlament und Kommission auf eine neue Energieeffizienzrichtlinie geeinigt. Der nunmehr vorliegende Kompromiss lässt den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft mehr Freiräume bei der Auswahl und Kombination der zielführendsten Maßnahmen. Laut Einigung müssen Energieversorger ab 2014 sicherstellen, dass pro Jahr 1,5 Prozent des jährlichen Energieabsatzes bei den Endkunden eingespart werden. Maßnahmen, die seit Ende 2008 getroffen wurden (Early Actions) können zu einem Viertel bei den Sparbemühungen berücksichtigt werden. Eine andere Maßnahme sieht vor, dass die Mitgliedstaaten jährlich drei Prozent des öffentlichen Gebäudebestands auf Bundesebene thermisch sanieren müssen. Unverständlich ist, dass Länder und Gemeinden von der Verpflichtung zu Sanierungen befreit wurden. Bedeutsam ist ferner die Festschreibung, dass die Energieeffizienzrichtlinie nicht in das EU-Emissionshandelssystem eingreifen wird. Der Emissionshandel bleibt daher ein marktwirtschaftliches Instrument; Preise werden sich im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage auf dem freien Markt ergeben. Ein willkürlicher Eingriff in den Emissionshandel, um den CO 2 -Preis zu erhöhen, konnte abgewendet werden.\ \ Bei der nunmehr konsentierten Energieeffizienzrichtlinie handelt es sich um eine Zusammenlegung und Erneuerung der Energiedienstleistungsrichtlinie aus 2006 und der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie aus 2004. Mit dieser Richtlinie will die Europäische Union vor allem ihre Energieeffizienzziele (Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020) erreichen. Nachdem die dänische Ratspräsidentschaft im informellen Trilog eine Einigung erzielen konnte, geht der endgültige Text zurück ins Europäische Parlament, wo er zunächst vom federführenden ITRE-Ausschuss und danach vom Plenum beschlossen wird. Anschließend folgt noch die formelle Annahme durch den Rat. Inkrafttreten soll die Richtlinie Anfang 2013.\ \ Quelle: EU-Panorama der WKO, 15. 6. 2012.
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