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ElWG Spezial - Gut zu wissen

Die Elektrizitätswirtschaft fällt gleichzeitig in die gesetzgeberische Zuständigkeit von Bund und Ländern. Um dem Regelungswildwuchs Einhalt zu gebieten, soll das ElWG weitgehend als einheitliches Bundesgesetz erlassen werden – was aus Sicht der Praxis auch sehr zu befürworten ist.

• Trade-Off der Kompetenzverschiebung: Das Gesetz muss mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und damit von einer Oppositionspartei gestützt werden. Schwierige Verhandlungen sind vorprogrammiert!

• Neben dem ElWG schlägt das BMK auch die Erlassung eines Energiearmuts-Definitions-Gesetzes und eine Änderung des E-Control-Gesetzes vor. Auch zu diesen Gesetzes-entwürfen kann in der Begutachtung Stellung genommen werden.

• Nach dem Entwurf ist vor dem Entwurf: Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens muss der Entwurf im Ministerrat beschlossen werden und würde dann als sogenannte Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieses energiewirtschaftlich höchst bedeutsame Gesetz seinen Weg in das Bundesgesetzblatt findet.

• Verzögert sich das ElWG weiter, könnte es teuer werden: Die Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen fehlender Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL eingeleitet. Nun droht der EuGH und potentielle Strafzahlungen in Millionenhöhe.

• Mit dem ElWG könnte Österreich vom Nachzügler zum Vorreiter werden: In dem Entwurf sind erkenntlich bereits Aspekte des EU-Vorschlages für ein verbessertes Strommarktdesign eingeflossen.

• Der ElWG-Entwurf ist gut, aber noch nicht perfekt: Manch Strittiges wird noch in Arbeitsgruppen diskutiert (das heiße Eisen Preisänderung), Anderes ist noch nicht adäquat abgebildet, etwa die in der Praxis zunehmend wichtiger werdenden Power Purchase Agreements (PPAs) – (auch) hier wird noch nachgebessert werden müssen.

• Apropos: in diesem Newsletter gendern wir bewusst nicht durchgängig, sondern verwenden die Begrifflichkeiten wie im Gesetz. Die Elektrizitätswirtschaft fällt gleichzeitig in die gesetzgeberische Zuständigkeit von Bund und Ländern. Um dem Regelungswildwuchs Einhalt zu gebieten, soll das ElWG weitgehend als einheitliches Bundesgesetz erlassen werden – was aus Sicht der Praxis auch sehr zu befürworten ist.

• Trade-Off der Kompetenzverschiebung: Das Gesetz muss mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und damit von einer Oppositionspartei gestützt werden. Schwierige Ver-handlungen sind vorprogrammiert!

• Neben dem ElWG schlägt das BMK auch die Erlassung eines Energiearmuts-Definitions-Gesetzes und eine Änderung des E-Control-Gesetzes vor. Auch zu diesen Gesetzes-entwürfen kann in der Begutachtung Stellung genommen werden.

• Nach dem Entwurf ist vor dem Entwurf: Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens muss der Entwurf im Ministerrat beschlossen werden und würde dann als sogenannte Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieses energiewirtschaftlich höchst bedeutsame Gesetz seinen Weg in das Bundesgesetzblatt findet.

• Verzögert sich das ElWG weiter, könnte es teuer werden: Die Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen fehlender Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL eingeleitet. Nun droht der EuGH und potentielle Strafzahlungen in Millionenhöhe.

• Mit dem ElWG könnte Österreich vom Nachzügler zum Vorreiter werden: In dem Entwurf sind erkenntlich bereits Aspekte des EU-Vorschlages für ein verbessertes Strommarktdesign eingeflossen.

• Der ElWG-Entwurf ist gut, aber noch nicht perfekt: Manch Strittiges wird noch in Arbeits-gruppen diskutiert (das heiße Eisen Preisänderung), Anderes ist noch nicht adäquat abgebildet, etwa die in der Praxis zunehmend wichtiger werdenden Power Purchase Agreements (PPAs) – (auch) hier wird noch nachgebessert werden müssen.


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