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Emissionszertifikate: Änderung der ZuteilungsregelV

Vor kurzem wurde in BGBl II 2015/21, ausgegeben am 11. 2. 2015, eine Nov der ZuteilungsregelV kundgemacht. Die ZuRV (BGBl II 2011/465) legt Vorschriften für die Berechnung der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gem §§ 22 ff EZG 2011 für die Handelsperioden ab 2013 fest.

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Dadurch wird der aktuellen Entscheidung der Kommission Rechnung getragen, die kürzlich das Verzeichnis der Sektoren bzw Teilsektoren mit erheblichem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen (sog Carbon Leakage-Sektoren bzw Carbon Leakage-Verzeichnis) für die Jahre 2015 bis 2019 neu festgelegt hat. Das Verzeichnis ist in Anhang 2 der ZuRV abgebildet, der mit Wirkung ab 12. 2. 2015 aktualisiert wurde.

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