?Vor kurzem hat das BMWFW einen Entwurf für eine 2. GenehmigungsfreistellungsV in Begutachtung versandt. Der Entwurf, gestützt auf § 74 Abs 7 GewO, sieht die Genehmigungsfreistellung von gewerblichen Betriebsanlagen betreffend Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- und Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien und Schuhservice sowie Fotografenbetriebe vor.\\?Die Frist zur Begutachtung endet am 23. März 2015.\
\\Weiterführende Informationen\
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