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Erfolgreiche Beschwerden gegen „Wolfsbescheid“ in OÖ

Peter Sander

Im August 2018 hatte die oberösterreichische Landesregierung Vergrämungsmaßnahmen (durch Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm) gegen Wölfe nach dem OÖ JagdG genehmigt. Gegen diesen Bescheid hatten die anerkannten Umweltorganisationen WWF und ÖKOBÜRO Beschwerden eingebracht und sich dabei auf ihre Beschwerdebefugnis nach Art 9 Abs 3 Aarhus Konvention iVm den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen Braunbär 2 (C-243/15) und Protect (C-664/15) sowie das Erkenntnis des VwGH Ra 2015/07/0074 (Salzburg Luft) berufen.

In den Beschwerden wurde unter anderem vorgebracht, dass kein ausreichendes Datenmaterial vorliege und die behaupteten Wolfssichtungen nicht fundiert genug seien, um Ausnahmen vom strengen Schutzregime der FFH-Richtlinie zu genehmigen.

Diese Ansicht vertritt auch das LVwG OÖ in seiner aktuellen Entscheidung. Es stellte fest, dass die Behörde essentielle Sachverhaltsermittlungen unterlassen hatte und gab den Beschwerden statt. Der Bescheid wurde aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Ermittlung und Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen.

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