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Quelle: EU-Umweltbüro 20. 11. 2013\
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Die EU-Kommission klagt Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zu erneuerbaren Energien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).\
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Zum einen geht es in dem EU-Verfahren um den prioritären Netzzugang von Erzeugern erneuerbarer Energie (Art 16), zum anderen um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe (Agrosprit) und entsprechende Kontrollsysteme. Bei der Anrechnung von Biokraftstoffen muss etwa überprüft werden, dass bei der Herstellung kein Wald abgeholzt wurde. Die Überprüfung im Namen der EU kann auch durch Umweltschutzorganisationen erfolgen.\
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Die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) setzt für jeden einzelnen Mitgliedstaat den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch fest, der von diesem Mitgliedstaat bis 2020 erreicht werden muss – für Österreich bedeutet dies einen Erneuerbaren-Anteil von 34 %, um zum EU-weiten Ziel von 20 % beizutragen.\
Österreich habe zwar eine hohe Anzahl an Legislativmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie bei der Kommission notifiziert, so Marlene Holzner, die Sprecherin des zuständigen EU-Energiekommissars Günther Oettinger, zu ORF.at. Die Umsetzung sei aber nur teilweise erfolgt.\
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Als mögliches Sanktionsmittel schlug die Kommission zugleich Strafzahlungen (Zwangsgeld) in Höhe von täglich 40.512,00 Euro vor. Sollte das EU-Gericht im Sinne der Kommission entscheiden, müssten die Bußgelder vom Tag des Urteils bis zur Umsetzung der Richtlinie gezahlt werden.\
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