Laut der IPPC-RL hätten bis zum 30. Oktober 2007 neue Genehmigungen für Industrieanlagen erteilt werden müssen, bzw Genehmigungen von Anlagen, die vom dem 30. Oktober 1999 in Betrieb waren, überprüft werden müssen.\ \ Im November 2009 erging ein erstes Mahnschreben an Österreich. Im März 2010 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil 21 Genehmigungen nocht ausstanden. Zur Zeit verfügen sieben Anlagen immer noch nicht über die erforderlichen Genehmigungen iSd IPPC-RL. Aus diesem Grund hat die Kommission bekannt gegeben, Österreich jetzt wegen Vertragsverletzung vor dem EuGH zu klagen.\ \ EU-Pressemitteilung
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