Die Kommission hat kürzlich einen neuen Leitfaden für die Binnenschifffahrt und den Naturschutz herausgegeben, um diesem wichtigen Wirtschaftszweig Hilfestellung bei der Anwendung der EU-Umweltschutzvorschriften zu geben. In dem Leitfaden zu Binnenschifffahrt und Natura 2000 sowie zur nachhaltigen Entwicklung und Bewirtschaftung der Binnenwasserstraßen im Rahmen der EU-Richtlinien für Vogelschutz sowie Flora, Fauna und Habitate (FFH) („Inland waterway transport and Natura 2000 – sustainable inland waterway development and management in the context of the EU Birds and Habitats Directives“) wird erläutert, wie Tätigkeiten der Binnenschifffahrt ausgeübt werden sollten, um mit der EU-Umweltpolitik im Allgemeinen und den EU-Naturschutzvorschriften im Besonderen vereinbar zu sein. Außerdem wird in dem Leitfaden die Bedeutung der Binnenschifffahrt für die langfristige Nachhaltigkeit des EU-Verkehrsnetzes hervorgehoben und auf die bereits erzielten Erfolge bei der Einbeziehung von Naturschutzaspekten hingewiesen.\ \ In dem Leitfaden wird ein ganzheitlicher Ansatz für Binnenschifffahrt und Naturschutz verfolgt. So wird der politische Kontext der Binnenschifffahrt und der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa erläutert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Natura-2000-Gebiete nicht als „entwicklungsfreie Zonen“ gedacht sind und dass neue Vorhaben nicht ausgeschlossen sind, sofern dabei der Naturschutz in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Außerdem wird in dem Leitfaden dargelegt, welche rechtlichen Verpflichtungen die Träger und Manager von Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit den EU-Umweltschutzvorschriften und unter besonderer Berücksichtigung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie beachten müssen.\ \ Quelle: EU-Infothek, 18. 10. 2012
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