Das Europäische Klimagesetz ist das Herzstück des Europäischen Green Deals. Nach harten Verhandlungen wurde es nun veröffentlicht. Mit dem Fit-for-55-Paket stehen schon die nächsten Gesetzesvorhaben in den Startlöchern.
Mit dem Europäischen Klimagesetz (VO (EU) 2021/1119) werden die CO2-Einsparungsziele für 2030 erhöht und zudem das langfristige Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Jahr 2050 für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich festgeschrieben.
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Meilensteins der europäischen Klimapolitik kurz zusammengefasst:
· Im Jahr 2030 sollen in der EU 55% weniger CO2 emittiert werden als im Referenzjahr 1990. Das bisherige Reduktionsziel (-40%) wird also deutlich verschärft – wenn auch weniger stark, als vom EU Parlament gefordert.
· Die Kommission wird einen Vorschlag für das Reduktionsziel für das Jahr 2040 und (indikative) sektorenspezifische Reduktionsfahrpläne vorlegen.
· Im Jahr 2050 müssen sich die Treibhausgasemissionen und deren Abbau in der EU die Waage halten (Klimaneutralität). Nach 2050 strebt die EU negative Emissionen an (dh es soll mehr CO2 durch natürliche oder künstlichen Senken abgebaut werden, als emittiert wird).
· Es wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat für Klimawandel eingerichtet.
· Mitgliedstaaten und Kommission haben jeweils Strategien zur Anpassung an den Klimawandel auszuarbeiten.
Die gesteigerten Ambitionen im Klimaschutz machen auch eine Anpassung des geltenden, auf das -40%-Ziel ausgerichteten Klima- und Energierechtsrahmens erforderlich. Kürzlich hat die Kommission ihr „Fit-for-55“-Paket vorgelegt, in dem sie die Novellierung bestehender Richtlinien und Verordnungen (z.B. Erneuerbare-Energie-RL, Energieeffizienz-RL, EHS-RL, Lastenteilungs-VO etc.) und die Erlassung neuer Rechtsakte (z.B. eines europäischen „CO2-Grenzzolles“ im Rahmen des Carbon Board Adjustment Mechanism) vorschlägt.