In der diese Woche stattfindenden Plenartagung des Europäischen Parlaments stimmte die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten in erster Lesung für den legislativen Teil des Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft. \Nachdem die Kommission 2014 ihren ersten Vorschlag für ein Kreislaufwirtschaftspaket zurückgezogen hatte – dieser wäre nach eigenen Angaben zu wenig ambitioniert gewesen-, stellte sie im Dezember 2015 neuerlich ein Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft vor. Dieses Paket soll den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, in der Ressourcen geschont, Energie gespart und CO2- Emissionen vermindert werden, unterstützen.\Neben einem nicht-legislativen EU-Aktionsplan (Vgl. COM (2015) 614 fin sowie den Fortschrittsbericht dazu COM (2017) 33 fin) enthält das Paket Vorschläge für die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG), der Richtlinie über Verpackungsabfälle (RL 94/62/EG), der Deponierichtlinie (RL 1999/31/EG) sowie Änderungen der Richtlinien über Altfahrzeuge, Elektronikabfälle sowie Batterien und Akkumulatoren (RL 2000/53/EG, RL 2012/19/EU, RL 2006/66/EG).\Die Änderungen dieser Richtlinien lagen dem Parlament diese Woche zur Abstimmung vor. \Die von den Abgeordneten angenommenen Änderungsvorschläge enthalten unter anderem:\•eine Deponierungsbeschränkung für Siedlungsabfälle von 5 % bis 2030\•ein Recyclingziel von 70 % für Siedlungsabfälle bis 2030, wobei mindestens 5 % zur Wiederverwendung vorbereitet werden sollen\•ein Recyclingziel von 80 % für Verpackungsabfälle bis 2030\•ein Deponieverbot von getrennt zu sammelnden biologisch abbaubaren Abfällen \•eine Verringerung der Lebensmittelabfälle in der Union um 50 % gegenüber dem Stand von 2014 bis 2030\Ob die im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ambitionierten Änderungen des Parlaments auch vom Rat befürwortet werden, bleibt abzuwarten. Eine diesbezügliche Stellungnahme wird in den kommenden Monaten erwartet. \(Text: Mag.a Judith Fitz)
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