VwGH 29. 9. 2015, 2012/05/0073\ \ Dieses Verfahren betrifft die Frage, ob für das Projekt „110 kV-Netzabstützung Villach“, das unter anderem die Errichtung eines Umspannwerks und den Neubau einer 110-kV-Leitung umfasst, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Kärntner Landesregierung und der Umweltsenat hatten festgestellt, dass für dieses Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.\ \ Aufgrund von Beschwerden zweier betroffener Gemeinden hat der VwGH den Bescheid des Umweltsenates aufgehoben, im Wesentlichen weil die Behörde nicht alle im räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehenden Rodungen berücksichtigt hat (www.vwgh.gv.at).\ \ Volltext der Entscheidung
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