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Gebühren des BVwG

Mit BGBl II 2013/490 und BGBl II 2013/491 wurden am 20. 12. 2013 V der BReg betreffend Gebühren des BVwG kundgemacht, Die V, die zum 1. 1. 2014 in Kraft treten, betreffen einerseits die BVwG-EingabengebührV (BGBl II 2013/490) und andererseits die BVwG-PauschalgebührenV (Vergaberecht; BGBl II 2013/491).

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