Vor kurzem sind folgende Initiativen des Bundes im BGBl kundgemacht worden: 1. Änderung des UmweltförderungsG, BGBl I 2013/146, ausgegeben am 31. 7. 2013 Mit der Nov stellt der Bund zusätzliche Förderungsmittel im Ausmaß von maximal € 20 Mio bereit, die der BMLFUW in den Jahren 2013 bis 2015 auf Grund von Hochwasserschäden im Mai und Juni 2013 im Rahmen einer Sondertranche für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft (§§ 16 ff UFG) zusagen kann. Auch wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesetzesnovelle das tatsächliche Ausmaß der Schäden und Folgeschäden noch nicht abschätzbar war, erschien dem Gesetzgeber ein Rahmen von maximal € 20 Mio jedenfalls ausreichend. 2. Änderung ua des KatastrophenfondsG 1996, BGBl I 2013/165, ausgegeben am 2. 8. 2013 In diesem Bundesgesetz werden ua folgenden Maßnahmen umgesetzt: – Einmalige Aufstockung der Mittel des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um € 47,5 Mio für vorbeugende Maßnahmen; – Entfall der wegen des Zinsenaufwands als unwirtschaftlich betrachteten Sonderkonten des Katastrophenfonds und der Siedlungswasserwirtschaft, womit Zinsvorteile lukriert werden.
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