top of page

Immissionsabwehranspruch der übergangenen Partei gegenüber einer behördlich genehmigten Windkraftanl

Peter Sander

Der OGH entschied jüngst (OGH 20. 1. 2012, 8 Ob 95/11w): Gegenüber der „übergangenen Partei“ entfaltet der Genehmigungsbescheid keine Rechtswirkungen. […] Eine behördlich genehmigte Anlage kann nur dort vorliegen, wo eine effektive Berücksichtigung der Interessen des Nachbarn im Genehmigungsverfahren gegeben ist. […] Mangels Wirksamkeit des Bescheides gegenüber der Kl kann sich die Bekl daher nicht auf § 364a ABGB berufen. Der Entzug von Licht, der sich in einem rotierenden Schattenwurf und damit in Verbindung stehenden Flimmereffekten auswirkt, ist einer Immission vergleichbar und kann unter § 364 ABGB fallen.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page