Im Hinblick auf die durch das Kyoto-Protokoll festgelegte Verpflichtung Österreichs zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und die steigenden Herausforderungen und Gefahren, die durch Änderungen der Temperatur und der Niederschläge bzw durch extreme Wetterereignisse erwartet werden, ist eine bewusste Ausgestaltung von Regelungsvorhaben eine wichtige Voraussetzung für ein an die Klimaänderung angepasstes und emissionsarmes Verhalten. Aus diesem Grund hat der Ministerrat im Juli 2008 eine sog „Klimaverträglichkeitsprüfung“ für Regelungsvorhaben des Bundes (KVP) beschlossen. Durch die ab Oktober 2008 zwingend durchzuführende Prüfung der Klimaverträglichkeit von Regelungsvorhaben soll zunächst festgestellt werden, ob durch ein Gesetzesvorhaben die zwei wesentlichen Aspekte der Klimapolitik beeinflusst werden:
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Mitigation – Strategien zur Reduktion von Emissionen von Treibhausgasen sowie zur Förderung von Senken von Treibhausgasen und
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Anpassung – Initiativen zur Verringerung der Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderung.
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Ist als Ergebnis dieser Vorprüfung eine Klimarelevanz eines Regelungsvorhabens gegeben, soll unter Betrachtung verschiedener möglicher Alternativen (Optionen/Maßnahmen/Maßnahmenbündel) im Rahmen der Durchführung der KVP schlussendlich die klimafreundlichste Version eines Vorhabens ausgewählt werden. Das Ziel der KVP ist es demnach, ein Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass der Anstieg der Emission von Treibhausgasen vermieden bzw eine bestmögliche Verringerung der Emission von Treibhausgasen erreicht wird und/oder die Verwundbarkeit gegenüber der Klimaänderung möglichst gering gehalten bzw die Anpassungsfähigkeit gestärkt wird.
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Eine KVP soll in Zukunft für jede einzelne Regelungsvorhaben des Bundes durchgeführt werden (neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen). Der tatsächliche Umfang der Prüfung hängt allerdings vom jeweiligen Vorhaben bzw dessen Klimarelevanz und Maßgeblichkeit ab. Für die Durchführung und Dokumentation der KVP ist das für das Vorhaben verantwortliche Bundesministerium zuständig. Das federführende Ministerium ist auch für die Beantwortung etwaiger Fragen des Nationalrats oder der Öffentlichkeit zum jeweiligen Entwurf verantwortlich. Es entscheidet darüber hinaus, ob beispielsweise für die KVP das Umweltbundesamt zur fachlichen Beratung einbezogen wird.
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Für die effiziente Gestaltung der KVP hat das Umweltbundesamt vor kurzem einen Prüfungsleitfaden erstellt, der nicht nur inhaltliche und methodische Anforderungen der Prüfungen detailliert beschreibt, sondern auch Vorschläge für die konkrete Umsetzung der Prüfung enthält (einschließlich Checklisten, Formularen und dgl). Dadurch soll ein standardisiertes Vorgehen auf Bundesebene sichergestellt werden.