Die Kommission hat vor kurzem eine Mitteilung [KOM(2011) 112] veröffentlicht, in der sie unter durchaus fragwürdigen Prämissen (zB Annahme, dass kein MS aus der Kernenergie aussteigt; Annahme globaler Klimaschutzinitiativen) einen „Fahrplan“ für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft veröffentlicht.\ \ Begleitend zur „20-20-20-Initiative“ der Kommission (Redktion der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990; Einsparung des Energieverbrauchs um 20 %; Auswietung des Anteils erneuerbarer Energien am EU-Energieverbrauch auf mindestens 20%) sollen die Wirtschaftsleistung der EU forciert und Treibhausgasimmissionen bis 2050 um 80% bis 95% gegenüber 1990 reduziert werden. Diese Emissionsreduzierung soll zum größten Teil‘ innerhalb der EU („intern‘‘) und nicht durch die Finanzierung von CO 2 -Einsparungen in Drittstaaten erfolgen. In der Mitteilung werden noch allgemein gehaltene denkbare Maßnahmen bis 2050 vorgestellt, mit denen die EU ihr Ziel für erreichen „könnte“.\ \ Die Kommission geht bei ihrer Planung davon aus, dass kein Mitgliedstaat seine grundsätzliche Einstellung zur Nutzung der Kernenergie ändert. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) ist für die Kommission eine „weithin akzeptierte Technologie“. Mangelnde öffentliche Akzeptanz kann die Einführung von CCS gegebenenfalls um 10 bis 15 Jahre verzögern.\ \ „Etappenziele“ für Emissionsreduktionen bis 2050\ \ – Die derzeitigen EU-Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, zur Energieeffizienzverbesserung und zum Ausbau erneuerbarer Energien führen laut Kommission voraussichtlich zu einer Emissionsreduktion bis 2020 um 20% und bis 2030 um 30% gegenüber 1990. Die Kommission strebt zusätzliche Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung an, um eine Emissionsreduktion bis 2020 um 25% (statt 20%) gegenüber 1990 zu erreichen und 20% des für 2020 prognostizierten Energieverbrauchs einzusparen. Dennoch will die Kommission nicht Festsetzung neuer Ziele für 2020 suggerieren. Anhand unverbindlicher „Etappenziele“ soll beurteilt werden, ob die EU bei der Verfolgung ihres Klimaschutzziels für 2050 „auf dem richtigen Weg“ ist (S. 3).\ \ Der „kostengünstigste Weg“ zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2050 ist die EU-interne Emissionsreduktion gegenüber 1990 in folgenden Schritten: bis 2020 um 25 % (derzeit festgesetzt: 20%), bis 2030 um 40% (derzeit anvisiert: 30%), bis 2040 um 60%, bis 2050 um 80% (derzeit anvisiert: 40%).\ \ Dies soll durch Emissionsreduktionen in einzelnen Sektoren erreicht werden. Die Kommission schlägt für die einzelnen Wirtschaftssektoren unterschiedlich hohe Emissionssenkungen bis 2030 und bis 2050 vor. Stromerzeugung: Bei der Stromerzeugung soll durch den Einsatz „CO2 -armer Technologien“ 2050 praktisch kein CO2 mehr emittiert werden. Angesprochen sind erneuerbare Energien mit einem Anteil von 50% bis 55%, Kernenergie und fossile Energieträger (Kohle, Gas) in Verbindung mit Anlagen zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS). Damit der EU-Emissionshandel zum Aufbau einer CO2-armen Stromerzeugung beitragen kann, muss er zu „hinreichend“ hohen Preisen für Emissionsrechte führen und langfristig vorhersehbar sein. Die Kommission will daher überprüfen, ob die für das EU-ETS bereits festgelegte lineare Absenkung der Obergrenze für Treibhausgasemissionen um 1,74 Prozentpunkte pro Jahr weiter verschärft und zu versteigernde Emissionsrechte aus dem Zeitraum von 2013 bis 2020 „stillgelegt“ werden sollen.\ \ – Verkehr: Die Emissionen des Verkehrssektors (mit Luftfahrt, ohne Seeverkehr) sollen bis 2050 um 54% bis 67% reduziert werden. Die Kommission setzt dafür auf technologische Innovationen vor allem in den Bereichen Fahrzeugeffizienz durch neue Motoren sowie neue Werkstoffe und neues Design, neue Kraftstoffe und Antriebssysteme sowie bessere und sicherere Nutzung der Verkehrsnetze durch Informations- und Kommunikationssysteme. Die Kommission stellt ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der „Nachhaltigkeit des Verkehrssystems“ in einem Weißbuch vor [KOM(2011) 144].\ \ – Gebäude: Die Emissionen des Gebäudesektors sollen bis 2050 um 90% reduziert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass ab 2021 alle Neubauten „Niedrigstenergiegebäude“ sind, deren Energiebedarf fast Null oder sehr gering ist und wesentlich durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Die Kommission schätzt, dass in die Nachrüstung bestehender Gebäude mit energiesparenden Gebäudekomponenten und -ausrüstungen bis 2020 bis zu 200 Mrd. Euro investiert werden müssen. Die Kommission will 2011 eine Mitteilung über „nachhaltiges Bauen“ mit Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Umwelt- und Klimafreundlichkeit des Bausektors vorlegen.\ \ – Industrie: Die Emissionen im gesamten Industriesektor sollen bis 2050 um 83% bis 87% reduziert werden. Energieintensive Industriezweige können ihre Emissionen bis 2050 um mindestens 50% reduzieren, indem sie „fortschrittlichere ressourcenschonende und energieeffiziente“ Industrieprozesse und -anlagen, mehr Recycling sowie Technologien zur Verringerung von Nicht-CO 2 -Emissionen (z. B. Stickoxide und Methan) einsetzen. Nach 2035 muss die Abscheidung und Speicherung von CO 2 insbesondere aus Industrieprozessen (zB im Zement- und Stahlsektor) „in großem Umfang“ eingesetzt werden. Nach Schätzungen der Kommission sind hierzu Investitionen von 10 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich. Sollten die wichtigsten Konkurrenten der EU keine vergleichbaren Anstrengungen zu Schutz des Klimas unternehmen, müsste die EU prüfen, wie sie die Abwanderung energieintensiver Industriezweige samt ihrer Emissionen außerhalb der EU verhindern kann. Die Kommission will zusammen mit den betroffenen Sektoren spezifische Fahrpläne erarbeiten.
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