Das BMLFUW hat eine konsolidierte (unverbindliche) Fassung des UVP-G veröffentlicht. Jene Fassung enthält auch jene Änderungen des Gesetzes, die durch die rezenten Novellen BGBl I 2011/144, I 2012/51 und I 2012/77 eingetreten sind. Hervorzuheben ist insb der Zuständigkeitsübergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 40a, § 46 Abs 22), der durch die Nov BGBl I 2012/51 vorbereitet wurde, sowie die Änderungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens (§ 3 Abs 7, 7a) sowie die Modifikationen zu Städtebauvorhaben und Industrieparks (Anhang I Z 18 iVm § 17 Abs 10, 18b, 20 Abs 6, 21 Abs 5).\ \ Die konsolidierte Gesetzesfassung ist hier abrufbar.
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