Die bis Juli 2012 umzusetzende Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) zielt darauf ab, dass ab 2021 alle neu errichtete Gebäude Niedrigstenergiestandards erfüllen müssen. Neu errichtete Bauwerke der öffentlichen Hand müssen diese Kriterien bereits ab 2019 erfüllen. Im Zuge einer derzeit bis 18. 5. 2012 laufenden Konsultation prüft die Kommission, welche Hindernisse der effektiven Umsetzung und Anwendung der Richtlinie entgegenstehen könnten. So überprüft die Kommission etwa, ob die durch die Richtlinien intendierten Umsetzungsmaßnahmen überhaupt finanzierbar sind (vgl hier).\ \ Die Kommission ist offensichtlich der Auffassung, dass die derzeitigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen, die ambitionierten 20-20-20 Ziele zu erfüllen.
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