Die Salzburger Landesregierung hat am 1. Dezember 2008 einen Entwurf zur Änderung des Landeselektrizitätsgesetzes (LEG) beraten. Ziel dieser Änderung ist die Vermeidung von Nutzungskonflikten bei Höchstspannungsleitungen durch die Möglichkeit von Teilverkabelungen. Die Landesregierung gab – gestützt auf ein Rechtsgutachten eines renommierten Salzburger Universitätsprofessors – bekannt, am umstrittenen Vorhaben festzuhalten. Die wesentliche Ausrichtung des Gesetzes bleibt dieselbe (vgl zur Vorgeschichte http://www.rechtsblog.at/umweltrecht/?p=36).\ \ Schon demnächst soll der nur leicht modifizierte Änderungsentwurf im Salzburger Landtag beraten und beschlossen werden.
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