Am 28. 6. 14 wurde eine Mitteilung der Kommission über Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 im ABl C der EU veröffentlicht (ABl 2014 C 200, 1–55)\ \ In diesen Leitlinien legt die Kommission die Voraussetzungen dar, die Energie- und Umweltbeihilfen erfüllen müssen, damit sie nach Art 107 Abs 3l it c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar erachtet werden können.
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