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Peter Sander

Nationaler Allokationsplan in der Slowakei veröffentlicht?!

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Der slowakische NAP 2008-2012 hat eine lange Geschichte (siehe dazu den Weblogeintrag vom 27.10.2008). Am 12.2.2009 wurde nun auf der Homepage des slowakischen Umweltministeriums eine Excel-Tabelle mit der Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Periode 2008 – 2012 veröffentlicht (NAP 2008 – 2012). Nach Auskunft des Umweltministeriums handelt es sich dabei um die endgültige Fassung des NAP 2008 – 2012. Wer mit der Zuteilung nicht einverstanden ist, hat ab dem 12.2.2009 zwei Monate Zeit, die Zuteilung zu bekämpfen.

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Da das Emissonshandelsgesetz selbst nichts über die rechtliche Klassifizierung des NAP aussagt, besteht eine große rechtliche Unsicherheit, ob die Zuteilung als allgemeine Norm beim Verfassungsgericht oder als individuelle Entscheidung beim Höchstgericht zu bekämpfen ist. 

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Wer mit einer Zuteilung nicht zufrieden ist, kann den Allokationsplan entweder aus formellen bzw. verfahrensrechtlichen Gründen oder aus inhaltlichen Gründen anfechten. Nach meiner Meinung wurde das Verfahren zur Erlassung des Plans gem. § 8 EmissionshandelsG nicht in allen Punkten eingehalten. Weiters ist der NAP aus formeller Sicht anfechtbar, da er nicht die im § 8 und Anhang 3 aufgezählten Informationen enthält. Solche Informationen waren nur in Dokumenten zu finden, die als „Entwurf“ gekennzeichnet waren, fehlen aber in der Veröffentlichung vom 12.2.2009. Allerdings können formelle und verfahrensrechtliche Argumente nur dann wirksam vorgebracht werden, wenn diese (wie auch nach der österreichischen Rechtslage) für den Betroffenen wesentlich waren.

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Aus inhaltlicher Sicht kann der NAP bekämpfen, wer in seinen durch die Verfassung oder internationale Veträge garantierten Rechten verletzt wird oder der Meinung ist, dass in Verletzung des Art. 87 EGV über verbotene Beihilfen bestimmten Unternehmen oder Sektoren ein Vorteil gewährt wird.

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Man darf also gespannt sein. Am 18.3.2009 findet jedenfalls in Bratislava der „1st Slovak Carbon Day“ statt, in dessen Rahmen auch zum NAP, zu Rechtsmitteln, zu Anlagenstilllegungen und zum Handel mit Zertifikaten vorgetragen werden wird.

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